Die Geschichte der Umsatzsteuer und der USt-ID
Mini-Serie: Rund um die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – Teil 15
In dieser mehrteiligen Artikelserie möchten wir Ihnen vorstellen, was eine Umsatzsteuer-ID (USt-ID) ist. Zusätzlich möchten wir interessante und wissenswerte Themen rund um das Thema USt-ID behandeln und etwas Licht in das Thema bringen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!
Die Geschichte der Umsatzsteuer und der USt-ID
Die Umsatzsteuer hat bereits eine lange Geschichte. Am 1. August 2018 feierte die Umsatzsteuer in Deutschland ihren 100jährigen Geburtstag.
Von der Stempelsteuer zur Umsatzsteuer
Der Vorläufer der Umsatzsteuer war eine am 26. Juni 1916 eingeführte Stempelsteuer auf Warenlieferungen im deutschen Reich. Die Stempelsteuer betrug gerade einmal 0,1 Prozent.
Im Zuge der Einführung der Umsatzsteuer am 26. Juli 1918 durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde der Steuersatz auf 0,5 Prozent erhöht. Ebenso war der Begriff Allphasen-Bruttoumsatzsteuer geboren. Neben dem normalen Steuersatz gab es zusätzlich einen erhöhten Steuersatz von 10 Prozent auf die Lieferung von Luxusgegenständen.
Erhöhungen des Umsatzsteuersatzes
Auch wenn der anfängliche Steuersatz, der noch jungen Umsatzsteuer, bei 0,5 Prozent lag, änderte sich dies in den Folgejahren. So stieg der ursprüngliche Steuersatz von 0,5 Prozent in den Folgejahren durch mehrfache Änderungen in den Jahren 1935 auf 2 Prozent, 1946 auf 3 Prozent und 1951 schließlich auf 4 Prozent an.
Übergang vom Umsatzsteuersystem zum Mehrwertsteuersystem
Im Jahr 1967 erfolgte schließlich in Deutschland der Übergang zum Mehrwertsteuersystem. Seit diesem Zeitpunkt wird die Umsatzsteuer nach dem Mehrwertprinzip berechnet und die Ausdrücke Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer werden synonym verwendet. Der Unterschied zwischen beiden Systemen liegt in der Berechnung der Steuer.
Während bei der Umsatzsteuer vor 1967 nur die Unternehmenseinnahmen einbezogen werden, findet beim Mehrwertprinzip eine Verrechnung zwischen Einnahmen und Ausgaben statt. Dies geschieht durch die Geltendmachung der beim Kauf bezahlten Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt. Das Unternehmen erhält so die beim Einkauf bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück.
Einführung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Durch den Wegfall der Binnengrenzen der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) zum 1. Januar 1993 entfielen auch die Grenzkontrollen. Eine Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer wie in der Vergangenheit war mangels Grenzkontrollen nicht mehr möglich. Aus diesem Grund wurde als Ausgleich zur Sicherung des Steueraufkommens das Umsatzsteuer-Kontrollverfahren entwickelt.
Dieses beruht auf dem Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Um Unternehmen eindeutig identifizieren zu können, wurde die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) eingeführt.
Abruf der USt-ID
Die Überprüfung der USt-ID ist auf elektronischem Wege möglich. Aufgrund der gestiegenen Bedeutung der Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bietet Optimus Software mit dem USt-ID Prüfer eine einfache und sichere Möglichkeit schnell und bequem einzelne oder große Mengen an USt-IDs zu überprüfen.
Laden Sie sich noch heute Ihre kostenlose Testversion des Optimus USt-ID Prüfers herunter und überzeugen Sie sich selbst.