Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden, daher gilt das Angebot nicht für private Verbraucher.
Die kostenlose Testversion steht für Sie unverbindlich 14 Tage zum testen zur Verfügung. Sie können innerhalb der Testversion bis 20 Stammdaten einfügen und bis zu 10 qualifizierte PDF Berichte erstellen.
Als deutsches Unternehmen unterliegen wir den strengen DSGVO Vorgaben. Nach Vertragsabschluss bieten wir Ihnen einen Vertrag zu Auftragsdatenverarbeitung den Sie mit uns abschließen können. Alle Daten werden auf unseren Server verschlüsselt übertragen und gespeichert. Unsere Server werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren mit ISO 27001 betrieben und unterliegen den strengsten Datenschutzverordnungen.
Theoretisch können Sie für mehrere Unternehmen den gleichen Zugang nutzen. Jedoch gestaltet sich das umständlich bei der Handhabung der Stammdaten und eigenen USt-ID Nummer. Daher empfehlen wir Ihnen für jedes Unternehmen einen separaten Zugang zu erwerben. Alternativ wäre in diesem Falle unser Excel Add-In für Sie relevant. Sollte der Fall vorliegen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir finden für Sie eine Lösung.
Grundsätzlich können Sie alle Funktionen des Prüfers rund um die Uhr nutzen mit Ausnahme der Bestätigung über das BZSt, die in der Regel täglich von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr nicht zur Verfügung steht.
In Hinsicht auf das Kontingent sind wir kulant und solange Sie nicht wesentlich überschreiten, werden wir die Funktion nicht einschränken. In unserem Interesse ist es, dass Sie eine reibungslose Benutzererfahrung mit unseren Software Lösungen haben.
Deutsche USt-IdNrn. können im Online-Bestätigungsverfahren des BZSt. nicht qualifiziert abgefragt werden.
Sinn und Zweck des Bestätigungsverfahrens ist es, deutschen Unternehmern die Prüfung zu erleichtern, ob zum Zeitpunkt der Leistungserbringung die Lieferung oder sonstige Leistung an einen in einem anderen Mitgliedstaat der EU registrierten Unternehmer ausgeführt wird.
Die Unternehmereigenschaft des „EU-ausländischen“ Leistungsempfängers ist nachzuweisen, um eine Lieferung – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – als steuerfrei behandeln zu können.
Bei sonstigen Leistungen ist durch Nachweis der Unternehmereigenschaft des „EU-ausländischen“ Leistungsempfängers eine Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger möglich.
Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht mir uns Kontakt aufzunehmen. Melden Sie sich bei uns mit Ihren Wünschen. Unser Expertenteam wird Sie kompetent beraten und für Sie die beste Lösung finden. Selbstverständlich kostenlos und unverbindlich.